Akuter Hörsturz - Leitliniengerechte Behandlung nur als IGeL möglich
Der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte informiert mit seiner Pressemitteilung vom 16.5.2017 über die leitliniengerechte Behandlung eines Hörsturzes.
Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte erachtet bei der Behandlung eines Hörsturzes die Vorgaben der aktuell gültigen S1-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) als maßgeblich. Die Leitlinie empfiehlt bei einem akuten idiopathischen sensorineuralen Hörverlust eine systemische, hochdosierte Glukokortikoid-Therapie. Im Zuge dessen erneuert der Berufsverband seine Kritik an der mangelhaften Ausstattung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Derzeit gibt es in Deutschland kein Präparat, das für diese Indikation zugelassen ist.
Hintergrund der Stellungnahme sind irreführende Medienberichte in den vergangenen Monaten. Fälschlicherweise wurde dabei unter anderem behauptet, der HNO-Berufsverband propagiere seit Jahren, die Behandlungskosten auf den Patienten abzuschieben und die Behandlung als individuelle Gesundheitsleistung abzurechnen. Hiermit lasse sich deutlich mehr verdienen als mit einer Kassenleistung.
„Fakt ist, dass es keine in der GKV zugelassene Therapie des Hörsturzes gibt, denn die Therapie mit Cortison, die der aktuellen wissenschaftlichen Leitlinie entspricht, ist offiziell gar nicht als Kassenleistung möglich, da es kein einziges Präparat in Deutschland gibt, das für diese Indikation zugelassen ist. Abgesehen von den deutlich schärferen Indikationskriterien bei einem solchen "Off-Label-Use" läuft jeder Arzt Gefahr, in Regress genommen zu werden, wenn er Cortison dennoch beim Hörsturz zu Lasten der GKV verordnet. Hierauf weisen wir unsere Mitglieder natürlich hin“, erklärt der Pressesprecher des HNOBerufsverbandes Dr. Michael E. Deeg.
Alle Versuche, eine praktikable Lösung für dieses Dilemma zu finden, seien bislang ergebnislos geblieben. Dies sei insbesondere deshalb völlig unverständlich, weil die entsprechende Leitlinie eine ganz eindeutige Therapieempfehlung gebe. Es sei darüber hinaus ebenfalls nicht zutreffend, dass sich der Berufsverband gegen die Aufnahme der entsprechenden Therapien in den Kassenkatalog wehre. „Der HNOBerufsverband hat in der Vergangenheit vielfach auf Länder- und Bundesebene auf den Missstand hingewiesen, leider ohne Erfolg“, stellt Deeg klar.
Die leitliniengerechte ambulante Behandlung eines akuten Hörsturzes kann aus diesen Gründen derzeit nur als individuelle Gesundheitsleistung ohne Regressrisiko für den Arzt erfolgen. Die „tendenziell negative“ Bewertung der Glukokortikoid-Therapie beim Hörsturz im IGeL- Monitor des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hatten Berufsverband und Fachgesellschaft der Hals-Nasen-Ohrenärzte bereits im Jahr 2015 kritisiert. Die im IGeL-Monitor bereitgestellten Patienteninformationen seien „ausgesprochen fragwürdig und irreführend“, da sie akut betroffene Patienten verunsicherten. Zwar sei der Leitlinien-Kommission bekannt, dass die Studienlage insgesamt nicht das Niveau habe, das für andere therapeutische Möglichkeiten im Bereich der Medizin vorhanden sei. Gleichwohl gebe es positive Hinweise, die den Einsatz einer systemischen intravenösen Hochdosis-Glukokortikoid-Therapie rechtfertigten. Einem Patienten eine solche Behandlung zu verweigern, wäre zutiefst unethisch und unärztlich, so HNO-Verband und -Fachgesellschaft damals.
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte e.V.